Freudensteiner Straße 1
75438 Knittlingen
Telefon: 07043 / 9354-0
Fax: 07043 / 9354-40
RezeptTelefon: 07043 / 9354-31 (Anrufbeantworter 24 Stunden täglich – Abholung am nächsten Werktag)
Akutsprechstunde (telefonische Voranmeldung):
Mo, Di, Do : 8:00 – 11:00 und 15:00 – 18:00
Mi 8:00 – 11:00 – nachmittags geschlossen
Fr 8:00 – 11:00 – nachmittags nach Plan 16 -18 Uhr
Termine, Schulungen und Spezialsprechstunden finden darüber hinaus nach Vereinbarung statt.
Genaueres finden Sie unter Kontakt
Hier finden Sie die Freitagspläne zum Herunterladen
ePA 2025
Über Änderungen und Neuerungen bezüglich der ePA (elektronische Patientenakte)
können Sie sich gerne in unserem Blogbeitrag informieren:
Die elektronische Patientenakte ab 2025
und im Jahresabschluss 2024
Weiterführend dazu ein hilfreicher Blogartikel von Daniel Leisegang auf Netzpolitik.org für die Entscheidung
Wir raten zum Widerspruch bis die Sicherheitsprobleme behoben sind und Sie über Ihre Daten wirklich entscheiden können.
Die wirtschaftlichen Interessen sind anscheinend größer als das Interesse an der Sicherheit Ihrer Daten. Freigegebene Daten können im Moment nie wieder zurückgenommen werden. Der Missbrauch kann nur schwer nachgewiesen werden, daher dienen Strafandrohungen auch eher zur Beruhigung der Patienten, denn als wirksame Mittel zur Abschreckung. Von der äußerst schwierigen Durchsetzung gegen Straftäter aus dem Ausland abgesehen.
Die Daten sind nicht auf der Karte gespeichtert, sondern auf zentralen Daten-Servern, so dass eine Notärztin oder ein Notarzt auch nicht auf die Daten zugreifen könnte (selbst wenn er oder sie Zeit dazu hätte), da dafür ein gesicherter Zugang über die TI nötig ist, der mobil nicht zur Verfügung steht.
Die möglichen echten Vorteile durch ein durchdachtes Rechtemanagement oder eine sinnvolle Suchfunktion sind nicht existent, da die Inhalte der PDF-Dokumente nicht durchsucht werden können. Alte Unterlagen werden nicht automatisch eingepflegt. Röntgenbilder sind nicht oder nicht in voller Auflösung hinterlegt, daher sinnbefreit, da damit Doppeluntersuchungen nicht vermieden werden.
Zur Zeit ist es lediglich eine digitale Krabbelkiste
Zu weiteren Infos Besuchen Sie die Webseiten der Verbraucherzentrale
und des
Chaos Computer Clubs
oder lesen einen
Artikel in der FAZ
Vorlagen zum Widerspruch finden sie hier:
- Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)
https://widerspruch-epa.de/wider-spruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa/ - Widerspruch gegen die Auswertung von Abrechnungsdaten für persönliche Mitteilungen zu Ge-
sundheitsrisiken Falls zwar eine ePA, aber darin keine Abrechnungsdaten gewünscht werden:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-risikosuche/ - Widerspruch gegen das Einstellen der Abrechnungsdaten in ihre ePA:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-uebernahme-abrechnungsdaten
Widersprüche können auch jederzeit wieder zurückgenommen werden. Dies ist keine endgültige Entscheidung.
Bitte beachten Sie den Disclaimer im Impressum bezüglich den Verlinkungen zu externen Webseiten – Vielen Dank!
eRezept 2024
Sobald Ihre Versicherten-Karte erfolgreich eingelesen wurde, können wir Medikamente, die Sie sonst auf „rosa Rezept“ bekommen haben, für dieses Quartal als „eRezept“ verordnen. Dieses können Sie einfach in der Apotheke durch einstecken der Versichertenkarte in das Terminal dort vor Ort abrufen. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!
Diese Möglichkeit besteht zur Zeit nur für Medikamente für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hilfsmittel wie zum Beispiel Kompressionstrümpfe oder Bandagen müssen wir leider weiter in Papierform ausdrucken. Auch Privatrezepte werden weiterhin in Papierform ausgestellt.
Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn das eRezept muss von einer Ärztin oder einem Arzt digital unterschrieben werden und ist daher manchmal erst verzögert verfügbar. Also einfach am Folgetag erneut versuchen! Nur wenn es dann noch nicht klappt, bitte bei uns melden: Vermutlich hatten wir eine Rückfrage, aber Sie noch nicht erreicht.
Ein Quartal beginnt am 1.Januar/1.April/1.Juli/1.Oktober.
Bitte dann immer wieder die Karte neu vorlegen!
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
oder auf unserer Download-Seite
Auffrischungsimpfung Corona 2024
- Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
- Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
- Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Sollten Sie zu einer der Gruppen gehören und Interesse an einer Auffrischungs- oder Vervollständigungsimpfung haben, dann melden Sie sich bitte bei uns zur Terminabstimmung. Der empfohlene Mindestabstand für die Impfschutzauffrischung beträgt 12 Monate für die Impfschutzvervollständigung 3-6 Monate
Sollten Sie nicht zu einer der obengenannten Gruppen gehören, dann benötigen Sie keine weitere Impfung.
Wir verwenden ausschließlich den aktuellen BioNTech Corminaty Impfstoff.
Abläufe
in der Praxis
Liebe Patientinnen und Patienten !
Grundsätzlich ist bei allen Beschwerden eine persönliche zeitnahe Vorstellung in der Sprechstunde zwingend nötig, um die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen und die gesetzliche geforderte Voraussetzung zur Austellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erfüllen.
Wir bitte Sie den Mindestabstand von 1,5 m – sowohl aus Gesundheits- , aber auch aus Datenschutzgründen weiterhin einzuhalten.
Wir empfehlen weiterhin einen Mundschutz tragen.
Patienten mit (auch leichten) Zeichen einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Kratzen im Hals Halsschmerzen, Fieber, Geruchs- und/oder Geschmacksstörungen etc.) bitten wir nachdrücklich! nur nach telefonischer Voranmeldung in die vormittägliche Infektionsprechstunde kommen.
Die Akutsprechstunde wird als Terminsprechstunde weiter durchgeführt. Dass bedeutet für Sie, dass Sie sich telefonisch anmelden müssen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Dadurch wollen wir ein volles Wartezimmer vermeiden und das Ansteckungsrisiko für Sie verringern !
Blutentnahmen finden wie bisher nur nach vorheriger Terminvergabe
zu folgenden Zeiten statt:
Montag 6:30-8:30 Uhr
Dienstag 6:30-8:30 Uhr
Donnerstag 6:30-8:30 Uhr
Wir freuen uns für Sie da sein zu können.
Bitte helfen Sie mit, dass das so bleibt!